Angebote, Bürocenter, Büromöbel

Gestaltung offener Bürolandschaften

Büroarbeit ist imWandel begriffen: Offene Bürolandschaften versprechen Raum für Kreativität und flexibles Arbeiten. Was ist beim Einrichten solcher modernen Bürowelten in Sachen Arbeitsschutz zu beachten?

Gestaltung offener Bürolandschaften

 

Offene Bürolandschaften zeichnen sich da­ durch aus, dass verschiedene Raumfunkti­onen auf einer offen gestalteten Bürofläche miteinander angeordnet sind. Sie fördern die Kommunikation, das Arbeiten in Gruppen und die Gemeinschaft. Entspannen können sich die Mitarbeiter beim Plausch mit den Kollegen in Loungebereichen, die sich, ebenso wie geschützte Besprechungszonen, selbst­verständlich in die moderne Bürolandschaft integrieren.

Jedoch gehen viele Unternehmen davon aus, dass gegenüber den kleineren Büroraumfor­men Fläche eingespart werden kann.

Für offene Bürolandschaften müssen die räumlichen Gegebenheiten stimmen, dh. :

  • es muss hell genug sein,
  • es darf nicht zu laut sein,
  • das Klima muss stimmen und
  • die Menschen benötigen genug Platz zum Arbeiten.

Auch offene Büroräume müssen genügend Grundfläche haben. Sie benötigen eine entsprechende Raumhöhe und ausreichenden Luftraum pro Arbeitsplatz. Die Fläche, die für eine offene Bürolandschaft benötigt wird, ergibt sich aus der Zahl der Arbeitsplätze mit ihren Stell- und Bewegungsflächen, den Stell-, Funktions- und Benutzerflächen von Schränken sowie der notwendigen Fläche für Verkehrswege.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen" nennt als Richtwert einen Flächenbedarf von acht bis zehn Quadratmetern je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Ver­kehrsflächen im Raum ergibt.
Für Großraum­büros (400 Quadratmeter oder mehr) ist wegen des höheren Verkehrsflächenbedarfs und größerer Störwirkungen (zum Beispiel akus­ tisch, visuell) von 12 bis 15 Quadratmetern je Arbeitsplatz auszugehen.

Auf keinen Fall darf eine Fläche von acht Qua­dratmetern für den ersten Arbeitsplatz und sechs Quadratmetern für die weiteren Ar­beitsplätze unterschritten werden.

Außerdem gilt: Am Arbeitsplatz muss ausrei­chend Bewegungsfreiraum vorhanden sein, damit Beschäftigte alle Arbeitsaufgaben so erledigen können, dass sie nicht in ihrer Be­wegungsfreiheit eingeschränkt sind. Die ASR A1.2 schreibt für die Bewegungsfläche min­destens einen Meter in Tiefe und Breite bei Einhaltung einer Mindestfläche von 1,5 Qua­dratmetern vor. Alle anderen Flächenbedarfe für zum Beispiel Konferenz-, Kommunika­tions- und Sozialräume sind bei der Planung zusätzlich zu berücksichtigen.

Besonders wichtig ist die akustische Gestaltung in offe­nen Bürolandschaften. Hierfür sollte ein Ex­ perte hinzugezogen werden.

offene Bürolandschaften

Wichtige Aspekte bei der lanung von offenen Bürolandschaften

 

• Ergonomische Arbeitsplatzausrüstung und -einrichtung für alle Bereiche, in denen Büroarbeit verrichtet wird

• Für Arbeitsplätze, die von verschiedenen Mitarbeitern genutzt werden (Desk-Sharing), einfache Verstellbarkeit von Tischen und Stühlen vorsehen und darüber informieren

• Fensternahe Aufstellung der ständigen Arbeitsplätze

• Genügend große Zellen planen

• Ausreichende Verkehrswege und Bewegungsflächen einplanen • Akustik von Experten planen lassen

• Offene Bereiche zu den Arbeits­ bereichen visuell und akustisch abschirmen • Gute Klimatisierung der offenen Bereiche und der Zellen

• Auf die jeweiligen Bereiche abgestimmte und insgesamt passende Beleuchtung von Experten planen lassen

 

Quelle: bgi-5141, vbg Sicherheitsreport 2/2014

 

Unsere Top-Lieferanten für Ihren gesunden Arbeitsplatz. Wir beraten Sie gern: