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Die DSGVO in Kraft getreten

Am 25.Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten und bringt viele Veränderungen mit sich. Diese Veränderungen bringen neue Standards. Bei Nichteinhaltung dieser Standards, können hohe Strafen auf die Unternehmen zu kommen. Wie Sie dies vermeiden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die DSGVO in Kraft getreten

Was ist die DSGVO


Die DSGVO ist die Datenschutz Grundverordnung. Diese soll die Datenverarbeitung des Kunden transparenter machen, damit Kunden wissen für was Ihre Daten verwendet werden. Aber die DSGVO dient auch zum Schutz der Daten, damit Kundendaten auf keinen Fall in die falschen Hände geraten.

Wie können Sie das erreichen? 


Hier ist eine Checklist für Sie:

  1. 1. Überprüfen, ob die Daten richtig verarbeitet werden.
  2. 2. Wenn personenbezogene Daten erfasst werden, diese ordnungsgemäß informieren und die Einwilligung einholen.
  3. 3. Kontrollieren ob benötigte Daten gespeichert werden.
  4. 4. Sicherstellen das gespeicherte Daten immer auf dem neusten Stand sind.
  5. 5. Daten ordnungsgemäß schützen
  6. 6. Die Möglichkeit bieten der speicherung von Personenbezogener Daten, zu widersprechen.
  7. 7. Abschätzen in welcher Richtung die Daten noch gebraucht werden.
  8. 8. Überprüfen ob die Möglichkeit gegeben, dass der Kunde seine Daten löschen, korrigieren und ernneuern kann.
  9. 9. Sicherstellen dass wenn Daten nicht mehr gebraucht werden, diese sicher vernichtet werden können.
  10. 10. Überprüfen wenn Daten an dritte Weitergeleiter werden, dass dies nur mit einer schriftlichen Einwilligung passiert.
  11. 11. Nicht ordnungsgemäße Vorgänge direkt unterbinden.
  12. 12. Beachten Sie, daß die DSGVO nicht nur für digitale Daten greift, sondern auch für Hartkopien.

 

Hier kommen Sie direkt zur Checkliste mit vielen weiteren Informationen, von unserem Lieferanten Fellowes zur Verfügung gestellt.

Was sind aber Personenbezogene Daten?
Lesen sie hier weiter

Weitere Informationen können Sie hier im Sales Guide "sinnvolle Schritte zur DSGVO" unseres Lieferanten Fellowes nach lesen. 


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Lesen Sie hier unseren Blogbeitrag zur DSGVO aus dem März 2018

Quelle: Fellowes

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