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Einkaufsregeln für die öffentliche Hand

Das europäische Parlament hat eine Neufassung der Einkaufsregeln für die öffentliche Hand angenommmen. Ab jetzt gilt: Nicht der Billigste ist der Beste.

Einkaufsregeln für die öffentliche Hand



Vom Bleistift beim Einwohnermeldeamt bis zur Reinigung des Rathauses, vom neuen Feuerwehrauto bis zur Umgehungsstrasse: Knapp 480 Milliarden Euro gibt die öffentliche Hand in Deutschlad jährlich aus.
Damit der Staat diese Marktmacht nicht missbraucht und den Wettbewerb verzerrt, gibt es einen strickten gesetzlichen Rahmen:
Gekauft wird was am wirtschaftlichsten ist. Bisher hieß das oft: das günstigste Angebot bekommt den Zuschlag.

Jetzt hat das europäische Parlament eine Neufassung der Einkaufsregeln für die öffentliche Hand angenommen.
Zukünftig sollen auch Kriterien wie Qualität, Beständigkeit und Lebensdauer der gekauften Produkte und Dienstleistungen in die Auswertung mit einfließen- auch solche, die im Endprodukt nicht mehr erkennbar sind, wie zum Beispiel bessere Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.

Etwa 18 Prozent des europäischen Bruttoinlandsproduktes entfallen auf das öffentliche Auftragswesen, das darum auch als wichtiger Hebel gilt, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen.
Die Richtlinie tritt im März in Kraft, die EU- Mitgliedsstatten haben dann zwei Jahre Zeit sie umzusetzen.

 

Quelle:
enorm Wirtschaft für Menschen 01 (Feb./Mrz2014
)

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