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Formulare für Mini-Jobs sind jetzt Pflicht
Zum 01.01.2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Für Kurzfristig und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ändert sich die Aufzeichnungspflicht. Neu ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die genauen Arbeitszeiten aufzuzeichnen und für mind. 2 Jahre aufzubewahren.
Sigl hat deshalb die Formulare „Arbeitsvertrag für Mini-Jobs“ (AV 426) und das Formularbuch „Lohnabrechnung Mini-Jobs“ aktualisiert und neu gedruckt, die Sie seit Mitte Dezember bei uns erhalten.
Hier finden Sie weitere wertvolle Informationen
Denken Sie rechtzeitig an neue Fahrtenbücher. Unsere Fahrtenbücher sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtssicherheit und vom Finanzamt anerkannt. Zudem sind sie aus FSC-zertifiziertem Papier und zu 100% recycelbar – der Umwelt zuliebe.
Quelle: www.sigel.de