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Formulare für Mini-Jobs sind jetzt Pflicht

Mit der Einführung des neuen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 kommt auch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit. Wir haben Produkte die für bereits auf den aktuellen Gesetzesstand gebracht wurden. Prüfen Sie außerdem Ihren Bestand an Fahrtenbüchern.

Formulare für Mini-Jobs sind jetzt Pflicht

Zum 01.01.2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Für Kurzfristig und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ändert sich die Aufzeichnungspflicht. Neu ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die genauen Arbeitszeiten aufzuzeichnen und für mind. 2 Jahre aufzubewahren.

Sigl hat deshalb die Formulare „Arbeitsvertrag für Mini-Jobs“ (AV 426) und das Formularbuch „Lohnabrechnung Mini-Jobs“ aktualisiert und neu gedruckt, die Sie seit Mitte Dezember bei uns erhalten.

Hier finden Sie weitere wertvolle Informationen

      Formular Abrechnung für MiniJobs L0519         neuer Arbeitsvertrag für MiniJobs
 

 

 

 

 

Denken Sie rechtzeitig an neue Fahrtenbücher. Unsere Fahrtenbücher sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtssicherheit und vom Finanzamt anerkannt.  Zudem sind sie aus FSC-zertifiziertem Papier und zu 100% recycelbar – der Umwelt zuliebe.

rechtsichere Fahrtenbücher von Sigl

Quelle: www.sigel.de

 

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