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Haben Sie schon vorgesorgt?

Keiner denkt gern an Situationen, wie einen Autounfall oder einen Schlaganfall. Doch gerade durch solche plötzlichen Ereignisse können Betroffene nicht mehr selbst über ihr Leben bestimmen. Deshalb nachfolgend Antworten auf wichtige Fragen zum Thema "Vorsorgevollmacht".

Haben Sie schon vorgesorgt?

Wozu benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte, in einer Notsituation wichtige Entscheidungen stellvertretend für den Vollmachtgeber zu treffen. Damit wird verhindert, daß das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt, der dem Vollmachtgeber unbekannt ist.

Wann sollten Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Unfälle passieren in der Regel ohne Ankündigung. Aber die Verantwortung für wichtige Entscheidungen geht nicht automatisch auf die Angehörigen über. Selbst Eheleute sind ohne Vollmacht nicht dazu berechtigt, sich gegenseitig zu vertreten.
In den meisten Fällen setzt das Gericht Angehörige als Betreuer ein, aber durch diesen langwierigen Prozess geht wertvolle Zeit verloren.
Außerdem ist in einem solchen Fall der Betreuer dem Gericht immer Rechenschaft über seine Entscheidungen schuldig. Deshalb ist jedem Volljährigen zu raten, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.Vor Unfällen ist niemand gefeit.

Was muss in Ihrer Vorsorgevollmacht stehen?
Inhaltlich können Sie Ihre Vollmacht individuell ausgestalten. Sie sollten zwei Bereiche abdecken:
1. Der Bevollmächtigte wird dazu berechtigt, in vermögensrechtlichen Belangen Entscheidungen zu treffen (Zum Beispiel in Bezug auf die Wohnung oder Bankgeschäfte.)
2. Regelungen zum persönlichen und gesundheitlichen Bereich. Zum Beispiel: die Erlaubnis die Post zu öffnen, Auskunft von Ärzten zu bekommen und über medizinische Maßnahmen oder die Unterbringung des Vollmachtgebers zu entscheiden.
Die Vorsorgevollmacht sollte zusammen mit einer Patientenverfügung und Betreuungsverfügung verfasst werden. Hierin wird einerseits bestimmt, was in gesundheitlichen Situationen entschieden werden soll, andererseits eine Person als Betreuer vorgeschlagen, falls eine Betreuerbestellung durch das Gericht unumgänglich werden sollte.

Wen sollten Sie durch die Vollmacht bevollmächtigen?
Eine Vollmacht hat mit Vertrauen zu tun. Daher sollten Sie die Vollmacht nur erteilen, wenn Sie dem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen. Um einem möglichen Missbrauch entgegenzuwirken, können Sie die Vollmacht beispielsweise zunächst selbst aufbewahren. Für den Notfall muss der Bevollmächtigte dann aber natürlich wissen, wo sich das Schriftstück befindet und Zugang dazu haben.

Ab wann gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt grundsätzlich sofort, also nicht erst, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig ist. Bei ihrer Vorlage ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Ihre Vollmacht gilt nur so lange, bis sie sie zerreissen bzw. widerrufen. Dann tritt allerdings im Fall der Fälle ein vom Amtsgericht vorgeschriebener Betreuer ein. Das muss jeder selbst entscheiden.

Wie können Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Es ist ausreichend, wenn Sie ein Vollmachtsformular vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht grundsätzlich erforderlich. Selbstverständlich kann die Vollmacht auch auf andere Weise, z.B. im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Eine notarielle Beglaubigung ist nur dann erforderlich, wenn die Vollmacht auch die Veräußerung von Immobilien umfassen soll.

Wo erhalten Sie den Vordruck für die Vorsorgevollmacht?
Hier können Sie die das Komplettset "Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht" vom RNK Verlag enthalten.


Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht bestellen

Das Set enthält das Formular zur Registrierung der Vorsorgeentscheidungen beim Zentralen Vorsorgeregister und eine Hinweiskarte, die in der Brieftasche getragen werden kann.

Wo können Sie die Vorsorgevollmacht registrieren?
Es ist ratsam die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (dort sind aktuell rund 2,7 Millionen Vorsorgevollmachten registriert) zu registrieren. Das zuständige Gericht kann so im Notfall sofort feststellen, ob es für den Patienten einen Bevollmächtigten gibt. Das kann zum Beispiel wichtig sein, wenn gerade kein Angehöriger erreichbar ist, der über das Vorhandensein der Vollmacht Bescheid weiß. Die Kosten für die Registrierung betragen etwa 13 Euro.

 

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