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neues Erbrecht ab August 2015

Ab 01. August 2015 ändert sich das Erbrecht. Die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen richtet sich dann nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Die „Europäische Verordnung zum internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht (EU-ErbVO)“ regelt dies für alle Erbfälle nach dem 16.8.2015. Mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland wird diese Verordnung einheitlich von allen Staaten der Europäischen Union angewandt.

Die Verordnung betrifft alle Bereiche der Rechtsnachfolge von Todes wegen, wozu insbesondere die Erbfolge, die Pflichtteils- bzw. Noterbrechte, der Anfall und der Übergang des Nachlasses, die Erbenhaftung und die Erbauseinandersetzung gehören.

Dh. für ausländische EU-Mitbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt ihres Todes (nach dem 16.08.2015) in Deutschland hatten, gilt also für die Abwicklung ihres Erbfalls zukünftig das deutsche Erbrecht.
das gilt auch für den deutschen Rentner, der schon seit Jahren seine Finca auf Mallorca bewohnte und dort nach dem 16.08.2015 verstirbt, wird demnach auch nach spanischem Recht beerbt.

Allerdings können im EU-Ausland lebende Deutsche, die Anwendung von ihnen fremden Rechtsnormen auf ihren Erbfall ausschließen. Sie können die Anwendung des Erbrechts desjenigen Staates wählen, dem sie zum Zeitpunkt der Rechtswahl angehören (Staatsangehörigkeit). So kann also der auf Mallorca lebende Deutsche die Anwendung deutschen Erbrechts und der in Dortmund lebende Spanier die Anwendung spanischen Erbrechts auf seinen Erbfall wählen.

Der Testament Brief vom RNK Verlag beantwortet alle Fragen rund um das selbstgeschriebene Testament, gibt Beispiele für Formulierungen und erläutert die Erbschaftsteuer und Erbfolge. Ab sofort enthält er ein zusätzliches Blatt mit Hinweisen, Erläuterungen und Formulierungsbeispielen für die Ausübung der richtigen Rechtswahl. Testament Briefe ohne dieses Hinweisblatt sind weiterhin in vollem Umfang gültig und können weiter angeboten werden.

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