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neues Verbraucherrecht ab 13.06.2014

Am 13. Juni tritt in Deutschland ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Insbesondere sind die Änderungen beim Widerrufrecht im Fernabsatz (insbes. Onlinehandel) zu beachten.

neues Verbraucherrecht ab 13.06.2014

 

Nutzen Sie Ihren Shop, um Waren an private Verbraucher zu verkaufen, müssen Sie am 13.06.2014 in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die neuen, gesetzlichen
Vorschriften zum Widerrufsrecht berücksichtigen, gleichzeitig müssen Sie den Verbrauchern ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Zudem treffen Sie erweiterte Informationspflichten, z. B. über die Identität Ihres Unternehmens (Angabe von Handelsname, Anschrift mit Ort und Telefonnummer), Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, hier insbesondere Angabe des Lieferzeitraums.

Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall, bei der Gestaltung Ihrer neuen AGB rechtlichen Rat einzuholen oder die gebührenpflichtigen Mustertexte der bekannten Anbieter wie z.B. Janowlaw, Trusted-Shops oder IT-Rechtskanzlei zu nutzen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Kunden das neue Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Dieses zumindest hinter Ihrer neuen Widerrufsbelehrung – ergänzt um Ihre persönlichen Unternehmensangaben – in Ihre AGB einzufügen, besser bei jeder Bestellung von Verbrauchern mit der Bestellbestätigung das Muster Widerrufsformular per E-Mail zu versenden.

 

Bild: 487183_web_R_K_B_by_Gerd Altmann@pixelio.de

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